Förderprogramme des KED
Entwicklungspolitische und Ökumenische Bildungsreisen
Der Kirchliche Entwicklungsdienst der Nordkirche (KED) möchte einen Beitrag leisten zu mehr globaler Gerechtigkeit. Der KED fördert in diesem Sinne einen Prozess des Umdenkens in unserer Gesellschaft. Er fördert Bildungsreisen, in denen ausgewählte entwicklungspolitische Themen im Mittelpunkt stehen. Bildungsreisen, die vorrangig das Ziel haben, ökumenische Lernprozesse und ökumenische Gemeinschaft voranzubringen, können ebenfalls gefördert werden.
Die Kriterien für dieses Förderprogramm finden Sie hier.
Was versteht der KED unter entwicklungspolitischer Bildung?
Entwicklungspolitische Bildung bedeutet, Kenntnisse über globale Zusammenhänge und wechselseitige Abhängigkeiten zu erlangen. Es geht dabei um die Förderung des Verständnisses für die globalen ökonomischen, sozialen, politischen, kulturellen und ökologischen Einflüsse, die unser Leben prägen. Wie stehen die Lebenswirklichkeiten in Ländern des Globalen Südens mit unserem Alltag in Beziehung und wie können Macht und Ressourcen weltweit gerechter verteilt werden?
Auf Reisen können die Perspektiven und Erfahrungen von Menschen in Asien, Afrika oder Lateinamerika durch Begegnungen und Gespräche wahrgenommen werden. Im Rahmen entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden diese Stimmen in Kirche und Gesellschaft hineingetragen. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zu notwendigen Veränderungen hin zu einem global verantwortungsvollen Leben und Handeln.
Entwicklungspolitische Bildungsreisen, die in Deutschland oder einem Land des Globalen Südens stattfinden, können insbesondere dann einen wertvollen Beitrag zur entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten, wenn sie in langfristiges Engagement in diesem Bereich eingebettet sind. Der KED fördert Bildungsreisen, wenn dabei entwicklungspolitische Fragestellungen im Mittelpunkt stehen.
Als Länder des sogenannten Globalen Südens werden Staaten bezeichnet, die im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Kontext im Vergleich zu anderen Ländern benachteiligt wurden und werden. Es handelt sich dabei um eine geopolitische Einteilung von Ländern, die Beziehungen und Ungleichheiten abbildet und sich nicht auf geografische Verortungen beschränkt. Als Richtlinie für die Förderfähigkeit gilt gemeinhin die sogenannte DAC-Liste der OECD.
Beispiele für entwicklungspolitische Themen
Themen bei Bildungsreisen sind zum Beispiel: Menschenrechte, Globalisierung, Klimawandel und Klimagerechtigkeit, Fluchtursachen und Migration, Dekolonisierung, Fairer Handel und kritischer Konsum, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserversorgung, indigene Rechte und Geschlechtergerechtigkeit, Zugang zu Gesundheitsdiensten und Bildung, Ursachen globaler Ungleichheit in der Verteilung von Reichtum und Armut sowie die Überwindung von Armut.
Zur Vorbereitung von entwicklungspolitischen Reise- und Begegnungsprogrammen empfehlen wir Ihnen die Handreichung ‚Miteinander Lernen‘ von Brot für die Welt. Vernetzen Sie sich gern über das Portal Partnerschaften weltweit.
Was versteht der KED unter ökumenischem Lernen?
Das Ökumenische Lernen ist eine spezifisch christlich geprägte Antwort auf die Herausforderungen im Kontext der Weltgesellschaft und der Globalisierung. Der christliche Glaube ist dabei die bewusst eingenommene Perspektive. Das ökumenische Lernen überschneidet sich mit anderen Bildungsansätzen: dem interkulturellen, interreligiösen und entwicklungspolitischen Lernen. Es lenkt die Perspektive des Lernens auf die „Bewohnbarmachung“ der ganzen bewohnten Erde für alle Menschen und orientiert sich an der Idee einer weltweiten Gerechtigkeit.
In Partnerschaften bezieht sich das ökumenische Lernen auf das Kennenlernen der jeweiligen Lebensumstände, der Gesellschaft, der Kultur, der Sprache, der Art zu denken und zu glauben. Wichtig ist es dabei, den Glauben der Geschwister in einer anderen Kultur wahrzunehmen, verstehen zu lernen und zum eigenen Glauben in Beziehung zu setzen. Dabei geht es nicht primär um Wissensvermittlung, sondern um die positive Erfahrung, dass wir eine Gemeinschaft sein dürfen, die uns alle verbindet und die sich zum Wohl der Menschen und der Schöpfung einsetzt.
Der KED fördert Ökumenische Begegnungs- und Lernreisen, wenn dabei ökumenische Lernprozesse und die Förderung der ökumenischen Gemeinschaft eine Rolle spielen.
Für die Planung und Organisation von Lernreisen finden Sie nützliche Tipps im Handbuch für ökumenische Partnerschaftsarbeit in der Nordkirche „Zukunftsfähige Partnerschaften gestalten“. Auch hier empfehlen wir eine Vernetzung über das Portal Partnerschaften weltweit.
Voraussetzungen für eine KED-Förderung
Es werden Gruppen von 3 bis 8 Personen gefördert, bei Jugendgruppen bis zu 12 Personen. Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 16 Jahre. Diversität und Vielfalt in der Gruppe, insbesondere ein zahlenmäßig ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter sowie von jüngeren und älteren Teilnehmenden ist anzustreben.
Das Programm sollte sich auf eine Region beschränken (keine Rund- oder Besichtigungsreisen). Die Reise sollte mindestens 14 Tage und höchstens sechs Wochen dauern. Süd-Nord-Reisen können in begründeten Ausnahmefällen auch ab 10 Tagen gefördert werden.
Die Ziele der Reise müssen klar erkennbar sein. Die Reise sollte sich auf ein Hauptthema oder wenige Schwerpunktthemen konzentrieren, die von allen Beteiligten gemeinsam vereinbart werden.
Zentrale Voraussetzung für die Förderung ist ein aussagekräftiges, detailliertes Programm der Begegnung (Plan zum Zeitpunkt der Antragstellung).
Eine umfassende Vorbereitung auf die Reise wird erwartet, in die alle Teilnehmenden aktiv eingebunden sind. Die Teilnehmenden sollen sich neben dem Thema der Reise machtkritisch mit politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Hintergründen des eigenen und des Partnerlands auseinandersetzen und in diesem Zusammenhang koloniale Kontinuitäten und eigene rassistische Denk- und Handlungsmuster reflektieren. Auch wird erwartet, dass die Gruppe ihre Reise ausführlich nachbereitet und die Teilnehmenden ihre Lernerfahrungen einem größeren Personenkreis zugänglich machen.
Da durch Flugreisen in kurzer Zeit große Mengen fossiler Energieträger verbrannt werden und das Klima erwärmt wird, ist ein Beitrag zur Treibhausgasreduktion Voraussetzung für die Förderung. 75 Prozent des KlimaPlusBeitrages (Kategorie 1 Preis der Klima-Kollekte) können als Zuschuss beim KED beantragt werden. Mithilfe des KlimaPlusBeitrags fördert die Klima-Kollekte gGmbH Projekte im Globalen Süden, die unterstützen, Emissionen zu sparen und Armut zu verringern. Der Fokus liegt auf dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energie-Effizienz.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können Gruppen, Initiativen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Vereine und Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg stellen.
Wie hoch ist der KED-Zuschuss? Wie viel Eigenmittel sind erforderlich?
Wie hoch ist der KED-Zuschuss?
Für Reisen in den Globalen Süden kann ein Zuschuss von bis zu 500 € je Reiseteilnehmenden zzgl. 75 Prozent des KlimaPlusBeitrages beim KED beantragt werden. Die Vor- und Nachbereitung kann mit 200 € pro Seminartag bezuschusst werden, wenn es sich dabei um mehrtägige Seminare mit einem inhaltlichen Programm handelt.
Bei Besuchen von Partner:innen aus dem Globalen Süden kann die KED-Förderung bis zur Höhe der internationalen Flugkosten (max. 10.000 €) zzgl. 75 Prozent des KlimaPlusBeitrages beantragt werden. Zusätzlich können kirchliche Gruppen pauschal 200 € pro Teilnehmer:in aus dem Globalen Süden für das Programm vor Ort beantragen.
Eine angemessene Eigenbeteiligung der Reisegruppe bzw. der Partnerschaftsgruppe wird erwartet.
Wie soll ein Antrag aussehen?
Bitte benutzen Sie die KED-Formulare „Antrag Entwicklungspolitische und Ökumenische Bildungsreisen“, „Kosten- und Finanzierungsplan Bildungsreisen“ und fügen Sie die am Ende des Antrags genannten Anlagen an.
Wann ist Einsendeschluss?
Über Anträge wird dreimal jährlich auf Sitzungen des verantwortlichen KED-Ausschusses entschieden. Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an die KED-Geschäftsstelle.
2026 finden die Sitzungen am 26. Februar, am 4. Juni und am 11. November statt. Ihre Anträge senden Sie uns bitte jeweils etwa 6 Wochen vorher:
Für die erste Sitzung bis zum 15. Januar 2026
Für die zweite Sitzung bis zum 23. April 2026
Für die dritte Sitzung bis zum 30. September 2026.
Reiseanträge sollten mindestens vier Monate vor Reisebeginn gestellt werden.
Eine Reise darf nicht vor dem Sitzungstermin beginnen, da bereits begonnene oder durchgeführte Reisen nicht bezuschusst werden können. Als Projektbeginn gilt formal der Reiseantritt, nicht die Beantragung von Visa oder Buchung von Tickets.
Zwischen zwei (geförderten) Reisen (Nord-Süd oder Süd-Nord) muss mindestens ein Jahr liegen.
Wohin senden Sie den Antrag?
Bitte senden Sie Ihren Antrag mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift (von Hand unterschrieben per Post oder mit rechtssicherer E-Signatur - kein Scan - per E-Mail) an die KED-Geschäftsstelle:
KED - Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche
Wichmannstraße 4
Haus 10 Nord
22607 Hamburg
Für Kirchengemeinden und -kreise sowie Dienste und Werke der Nordkirche reicht die Antragstellung per E-Mail mit eingescannter Unterschrift.
Hinweis auf die Förderung durch den KED
Wie rechnen Sie Ihr Projekt ab?
Bitte rechnen Sie mit einem Bericht über das Projekt innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Reise bzw. Begegnung ab.
Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Berichts-/Abrechnungsformular:
Berichtsformular und Abrechnung Entwicklungspolitische und Ökumenische Bildungsreisen
Nützliche Adressen
Anträge an den KED
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Monika Lege
040 3289 19054
monika.lege@ked.nordkirche.de
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten und Tipps zur Antragstellung
Für Mecklenburg-Vorpommern:
Eine Welt Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
www.eine-welt-mv.de
Für Schleswig-Holstein:
Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V.
www.bei-sh.org