Förderprogramme des KED
Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Kirchliche Entwicklungsdienst der Nordkirche (KED) möchte einen Beitrag leisten zu mehr globaler Gerechtigkeit. Er unterstützt entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit kirchlicher und nicht-kirchlicher Akteur:innen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Was versteht der KED unter entwicklungspolitischer Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit?
Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit bedeutet, Kenntnisse über globale Zusammenhänge und wechselseitige Abhängigkeiten zu vermitteln. Wie hängt unser Alltag im Globalen Norden mit den Lebenswirklichkeiten in Ländern des Globalen Südens zusammen? Ein wichtiges Anliegen ist es, die Perspektiven und Positionen von Menschen in Asien, Afrika und Lateinamerika in Kirche und Gesellschaft hineinzutragen. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit fördert einen Prozess des Umdenkens und Handelns hin zu einer gerechten Welt, in der Macht und Ressourcen fair verteilt sind. Ziel ist es, Menschen zu befähigen und zu motivieren, sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen. Dabei gilt es, Herausforderungen in Ländern des Globalen Südens ebenso in den Blick zu nehmen wie die Mitverantwortung und das notwendige Umsteuern in reichen Ländern des Globalen Nordens.
Als Länder des Globalen Südens werden Staaten bezeichnet, die im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Kontext im Vergleich zu anderen Ländern benachteiligt wurden und werden. Es handelt sich dabei um eine geopolitische Einteilung von Ländern, die Beziehungen und Ungleichheiten abbildet und sich nicht auf die geografische Verortung beschränkt. Als Richtlinie für die Förderfähigkeit gilt die sogenannte DAC-Liste der OECD.
Was fördert der KED?
Der KED fördert Projekte, Programme und Veranstaltungen wie z.B. ein- und mehrtägige Seminare, Tagungen, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Schulprojekte, Aktionen, Kampagnen, Materialien, Ausstellungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kunst- und Kulturprogramme. Es können auch Fortbildungen zu Themen und Methoden entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit oder die Vernetzung von Akteur:innen unterstützt werden.
Die beantragten Projekte oder Veranstaltungen müssen eine internationale Dimension haben, auf globale Zusammenhänge Bezug nehmen und Herausforderungen globaler Gerechtigkeit thematisieren.
Beispiele für entwicklungspolitische Themen
Themen entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sind zum Beispiel: Menschenrechte, Klimawandel und Klimagerechtigkeit, Fluchtursachen und Migration, Dekolonisierung, Fairer Handel und kritischer Konsum, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserversorgung, indigene Rechte und Geschlechtergerechtigkeit, Zugang zu Gesundheitsdiensten und Bildung, Ursachen globaler Ungleichheit in der Verteilung von Reichtum und Armut sowie die Überwindung von Armut.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können Gruppen, Initiativen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Vereine und Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg stellen.
Wie hoch ist der KED-Zuschuss? Wie viel Eigenmittel sind erforderlich?
Die Höhe des KED-Zuschusses ist abhängig vom Projektcharakter und von der Eigenbeteiligung bzw. Drittmitteln. Die Antragssumme sollte nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten betragen (Ausnahme: Kleinanträge bis zu einer Antragssumme von 1.500 €). Eine angemessene Eigenbeteiligung der Veranstalter:innen wird erwartet.
Wie soll ein Antrag aussehen?
Bitte benutzen Sie die KED-Formulare Antrag Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Kosten- und Finanzierungsplan Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und fügen Sie die am Ende des Antrags genannten Anlagen an.
Wann ist Einsendeschluss?
Für Kleinanträge mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 1.500 € (z.B. Einzelveranstaltung, Projekttag, Studientag, Konfi-Wochenende/-Freizeit) gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren und -formular. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine Entscheidung zwischen den Sitzungsterminen ist möglich.
Über alle anderen Anträge entscheidet der verantwortliche KED-Ausschuss in dreimal jährlich stattfindenden Sitzungen. Die Projekte dürfen nicht vor dem Sitzungstermin beginnen, da bereits begonnene oder durchgeführte Projekte nicht bezuschusst werden können. Im Ausnahmefall kann ein vorzeitiger Beginn beantragt werden (formloses Anschreiben).
2026 finden die Sitzungen am 26. Februar, 4. Juni und 11. November statt. Ihre Anträge senden Sie uns bitte jeweils etwa 6 Wochen vorher:
Für die erste Sitzung bis zum 15. Januar 2026.
Für die zweite Sitzung bis zum 23. April 2026.
Für die dritte Sitzung bis zum 30. September 2026.
Wohin senden Sie den Antrag?
Für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Bitte senden Sie Ihren Antrag mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift (von Hand unterschrieben per Post oder mit rechtssicherer E-Signatur - kein Scan - per E-Mail) an die KED-Geschäftsstelle:
KED - Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche
Wichmannstraße 4
Haus 10 Nord
22607 Hamburg
Für Kirchengemeinden und -kreise sowie Dienste und Werke der Nordkirche reicht die Antragstellung per E-Mail mit eingescannter Unterschrift.
Für überregionale Projekte
Bei Anträgen für überregionale Projekte wenden Sie sich bitte direkt an das Referat Inlandsförderung bei Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst. Informationen erhalten Sie beim:
Referat Inlandsförderung
Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst
Caroline-Michaelis-Straße 1
10115 Berlin
inlandsfoerderung@brot-fuer-die-welt.de
Die geltenden Einsendeschluss-Termine und weitere Informationen finden Sie im Internet: www.brot-fuer-die-welt.de
Hinweis auf die Förderung durch den KED
Wie rechnen Sie Ihr Projekt ab?
Abrechnung und Bericht über das Projekt senden Sie uns bitte innerhalb von zwei Monaten nach Projektende. Bitte verwenden Sie das Berichtsformular.
Nützliche Adressen
Anträge an den KED
Bei Fragen sprechen Sie uns gern an:
Monika Lege
040 3289 1905 4
monika.lege@ked.nordkirche.de
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten und Tipps zur Antragstellung
Für Mecklenburg-Vorpommern:
Eine Welt Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
www.eine-welt-mv.de
Für Schleswig-Holstein:
Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V.
www.bei-sh.org